Vorteile der Fondspolice im Überblick

Welche Vorteile hat eine Fondspolice gegenüber einer Direktanlage in Fonds?

 

  • Bei einer größeren Einmalanlage erweisen sich Fondspolicen, also fondsgebundene Rentenversicherungen, gegenüber Direktinvestments in Fonds trotz Vertragskosten bei längerer Laufzeit in der Regel als die ertragsstärkere Wahl.
  • Die Erträge aus einer Fondspolice müssen während der Ansparphase nicht versteuert werden (abgeltungssteuerfrei) und erhöhen durch den Zinseszins-Effekt so die Rendite.
  • Fondswechsel (“Switchen und Shiften”) sind bis zu 12x jährlich kostenfrei möglich, und zwar ohne Gebühren für Kauf oder Verkauf.
  • Im “Policenmantel” entfällt der Ausgabeaufschlag komplett.
  • “Kick-backs”, also Provisionen der Kapitalanlagegesellschaften an die Versicherungen, werden fast komplett an den Versicherungsnehmer ausgezahlt und erhöhen so ebenfalls die Rendite.
  • Eine lebenslange Rentenzahlung ist nur mit einer Rentenversicherung möglich (im Unterschied zu einem Entnahmeplan bei einer direkten Fondsanlage, der irgendwann enden muss).
  • Beitragsgarantien können ausschließlich über den “Versicherungsmantel” dargestellt werden.
  • Eine garantierte Auszahlung des gesamten Einmalbeitrags bei Tod in der Ansparphase funktioniert nur im Rahmen der Versicherung.
  • Zum Vertragsablauf zeigt sich zudem der steuerliche Vorteil der Fondspolice. Unterschieden wird hierbei zwischen Einmalzahlung und Verrentung:
    • Wenn Sie sich für eine Einmalauszahlung entscheiden, werden die Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dieser liegt in der Regel als Rentner unter dem des Berufslebens und bei vielen Anlegern auch unter den 25% der Kapitalertragssteuer. Ab einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und einem Alter von mindestens 62 ist zudem nur die Hälfte der Erträge zu versteuern (“Halbeinkünfteverfahren”).
    • Falls Sie die Verrentung des Guthabens wünschen, wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Die Höhe hängt vom Renteneintrittsalter ab. Mit 67 z.B. sind es 17%, so dass 17% der Erträge mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert werden. Das ist ein nennenswerter Vorteil gegenüber der Kapitalertragssteuer.